Ablauf und Rahmenbedingungen


Diagnostik & Probatorik:


Im Rahmen der Sprechstunde und Diagnostik lernen wir das Kind oder den Jugendlichen sowie die Familie kennen, führen Gespräche und nutzen standardisierte Tests und Fragebögen. So können wir gemeinsam eine fundierte Diagnose stellen und einen individuellen Behandlungsplan entwickeln.
Die Probatorik dient zugleich dem gegenseitigen Kennenlernen. Gerade in der Psychotherapie ist es wichtig, dass sich Kinder, Jugendliche und ihre Familien wohlfühlen und eine fachkundige, vertrauensvolle Begleitung erleben.
Um auszuschließen, dass rein organische Ursachen hinter den Beschwerden stehen, holen wir eine Überweisung und einen Konsiliarbericht vom Kinder- oder Hausarzt ein.
Am Ende der Probatorik besprechen wir die Ergebnisse ausführlich, erklären den Therapieplan und stellen gemeinsam den Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse oder Versicherung.

 


Therapiephase:

 


Die Verhaltenstherapie findet in der Regel einmal pro Woche als Einzelsitzung à 50 Minuten statt.
Je nach Bedarf erfolgt eine

 

  • Kurzzeittherapie (Kurzzeit 1 und 2 mit jeweils 12 Stunden, zzgl. 3 Stunden Bezugspersonenarbeit) oder

 

  • Langzeittherapie (mit 60 Stunden zzgl. Bezugspersonenstunden).

 

Bei Bedarf integrieren wir Entspannungstechniken in die Behandlung.


Kostenübernahme:


Wir behandeln sowohl gesetzlich Versicherte als auch Privatpatient:innen.

 

  • Gesetzliche Krankenkassen

Die Kosten der Psychotherapie werden bei vorliegender Indikation von den Krankenkassen übernommen.

  • Private Versicherung/Beihilfe

Die Kosten einer Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen. In welcher Höhe die Kosten von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden, hängt von den individuellen Bedingungen ab, die Sie vertraglich festgelegt haben. Setzen Sie sich vorab gerne mit Ihrer Versicherung in Verbindung.